Kirchgemeindeversammlung

Bei der Kirchgemeindeversammlung – dem «Parlament» der Gemeinde – sind alle erwachsenen Mitglieder der Gemeinde stimmberechtigt. Sie findet in der Regel zweimal im Jahr statt, einmal im Frühjahr (mit Beschluss über Rechnung und Budget) und einmal im Herbst. Da unsere Gemeinde rechtlich als Verein organisiert ist, ist die KGV die Mitgliederversammlung.

Wenn wir eine demokratisch verfasste, transparente Gemeindestruktur und eine lebendige Gemeindearbeit wollen, dann braucht es das Mitdenken und -tun Vieler!

5 gute Gründe, zur Kirchgemeindeversammlung zu gehen:
    • Ich bekomme einen tieferen Einblick in die Gemeinde.
    • Ich kann bei wichtigen Weichenstellungen mitbestimmen, z. B. betreffend Finanzen, Leitungspersonen, Schwerpunkten in der Gemeindearbeit, wichtigen Einzelfragen.
    • Ich kann Kirchenvorstand und Pfarrer/in wählen. Diese legen regelmässig Rechenschaft ab.
    • Ich kann Anträge stellen oder informell Fragen und Anliegen einbringen.
    • Ich kann mich als mündiges Gemeindeglied einbringen und so den Zusammenhalt und die Lebendigkeit der Gemeinde fördern.

Es gibt eine i. d .R. eine Kinderbetreuung, sodass auch Väter und Mütter gut teilnehmen können!